Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
Über
die Vorsorgeuntersuchung im allgemeinen
Den
Erkrankungen der Zähne und des Zahnfleisches kann in meisten
Fällen vorbeugt werden oder sie lassen sich im Falle einer
Früherkennung gut behandeln, vorausgesetzt man unterzieht
sich regelmässig, d.h. zumindest zweimal jährlich einer zahnärztlichen
Vorsorgeuntersuchung. Anlässlich dieser Untersuchung werden
über den Zustand der Zähne hinaus auch der Status des Zahnhalteapparates
(Parodonthose, Entzündung, Zahnfleischtaschen,
Zahnsteine, usw.), sowie sämtliche Gebilde u. Formel der
Mundhöhle untersucht, kontrolliert. Die zahnärztliche
Vorsorgeuntersuchung (einschl. Inaugenscheinnahme (Sinnesprüfung) und Geräteuntersuchung)
kann sowohl von einem Zahnarzt als auch von einem Diplomzahnhygieniker
vorgenommen werden, während das darauffolgende Beratungsgespräch und die Eingriffe nur vom Zahnarzt durchgeführt werden können.
Eine Ausnahme davon bilden die auch vom Hygieniker für Zahnheilkunde
durchführbare Entfernung von Zahnsteinen und die mundhygienische
Beratung, denn die Zahnhygieniker erhalten eine dahingehende
spezielle Bildung.
Voruntersuchung (Sinnesprüfung) Zunächst wird das Gesicht
des Patienten optisch geprüft um eine Übersicht zu
bekommen, ob es keine formelle oder Farbenunterschiede
bzw. Abweichungen zwischen den beiden Wangen wahrzunehmen
sind. Im Anschluss darauf folgt die optische Prüfung und
Tastsinnuntersuchung der Zunge, des Bereichs unter
der Zunge (hypoglossales Gebiet), des Gaumens, sowie
der inneren Oberfläche der Wangen. Das ist im wesentlichen
die zahnärztliche Krebsvorsorgeunter-suchung. Es werden ferner die auf den Zähnen aufgelagerten
bzw. in den Zahnfleischtaschen eingebetteten Zahnsteinen,
die zunächst eine Zahnfleischentzündung auslösen,
schliesslich
aber zur Lockerung sogar zum Verlust (Ausfallen)
der Zähne führen.
Geräteuntersuchungen Mithilfe
eines Mund-bzw. Zahnspiegels und einer Sonde werden
die Zähne je einzeln, mit besonderer Rücksicht auf
die früheren Füllungen und Zahnersätze untersucht.
Die aufgedeckten pathologischen (krankhaften) Veränderungen
werden auf der sogenannten Zahnkarte im PC registriert. Bei
der Untersuchung steht uns eine Mundhöhlen-Kamera zur Verfügung, die ein an eine elektrische Zahnbürste
erinnerndes Untersuchungsgerät ist. Mithilfe der
in diesem Gerät eingebauten Mikro-Kamera kann der
jeweils geprüfte Bereich der Mundhöhle auf dem Monitor
des PC farbig und vergrössert direkt übertragen werden.
Mithilfe dieses Gerätes kann der Zahndeffekt unabhängig
von seiner Lage am kariösen Zahn (sei es an der inneren
Fläche des Zahnes) aufgedeckt und demonstriert werden.
Der Monitor wird in der Zahnarztpraxis so angeordnet,
dass der Patient der gerade untersuchten Mundhöhlenformel
während der ganzen Untersuchung mit eigenen Augen
folgen und die krankhafte Veränderung mit dem Arzt
quasi gemeinsam "entdecken" kann. Das ist
aus dem Grunde sehr wichtig, weil der Anblick für
sich spricht, und der Patient dann die Erklärung
der geplanten Therapie anlässlich des Beratungsgesprächs
nach der Untersuchung besser verstehen und die Notwendigkeit
der Eingriffe leichter einsehen wird. Zur Untersuchung der
Zähne und der umliegenden knöchernen Substanz wird
der computergestützte Radio-Visiograph angewendet, der eine derartige zahnärztliche
Röntgendiagnostik darstellt, bei der die herkömmliche intraorale Aufnahmetechnik,
d.h. der Zahnfilm im Munde des Patienten durch einen
dem Computer angeschlossenen speziellen Fühler (Sensor)
ersetzt wird. Die fertige Aufnahme kann sofort auf
dem gegenüber dem Patienten hingestellten, angeordneten
Monitor ausgeworfen, übertragen werden, sodass der
Arzt die pathologischen Veränderungen auf dem vergrösserten Bild dem Patienten demonstrieren und erklären kann.
Ein weiterer und grosser Vorteil dieser Aufnahmetechnik
ist, dass sie den Patienten mit nur einem Bruchteil
der Strahlung einer üblichen Röntgenanlage belastet.
Die Röntgenaufnahmen werden samt der Zahnkarte und
den mithilfe der Oralkamera gemachten Aufnahmen in
den PC eingespeist und können später jederzeit "hervorgenommen" werden
um den Zustand vor dem Eingriff mit dem Befund nach
der Heilung vergleichen zu können. Kosten
4.000 HUF > Euro
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