Der
Zahnarzt hat bei der Ausübung seiner Tätigkeit grundsätzlich
davon auszugehen, dass der Patient so gut wie möglich ein
komplettes (vollzähliges) und gesundes
Gebiss (Zahnreihe)
im Mund haben soll. Die Rettung und Erhaltung der Zähne oder
der Ersatz von Zahllosigkeiten ist aus diesem Grund sehr
wichtig. Bricht der obere Teil (Kronenanteil) des Zahnes
ab, die Wurzel hingegen bleibt gesund, kann die Rekonstruktion,
bzw. der Neuaufbau des abgebrochenen Teils durch die Einsetzung
eines Stiftes in die Wurzel und das Anbringen einer Krone
auf diesen Stift duurchgeführt werden. Die Nachbarzähne werden
damit geschont, denn sie müssen nicht - wie bei der Einsetzung
einer Brücke - beschliffen werden.
Aufgaben
vor dem Eingriff
Der wichtigste Grundsatz
hierbei ist, dass Stifte nur in wurzelbehandelte Zähne eingesetzt
werden dürfen (siehe Wurzelbehandlung). Die Einsetzung eines
Stiftes in den Zahn ist erst 24 Stunden nach der vor kurzem
durchgeführten Wurzefüllung zulässig. In jedem Fall machen
wir mittels des Visiographen eine Röntgenaufnahme, um die
Entzündung in der Wurzelspitzengegend auszuschliessen. Anschliessend
wird die Entscheidung getroffen, ob sich die Wurzel zum Aufbau
eines auf einem Stift anzubringenden Zahnes eignet.
Ablauf des Zahnaufbaues
In dem Wurzelkanal wird
zunächst eine Vorbohrung durchgeführt, dem eine Abdrcuknahme
über den Unter- bzw. Oberkieferknochen folgt. Anlässlich
eines zweiten Behandlungsschrittes wird der stäbchenförmige
Teil des von einem Zahntechniker angefertigten Zahnstiftes
in die Wurzel mit Zement eingeklebt, wobei der über den Zahnhalteapparat
überragende Teil des Implantates wie ein abgeschliffener
Zahn aussehen wird. Dieser herausragende Teil wird ebenfalls
abgeformt, und im Anschluss darauf die Krone vom Zahntechniker
aufgrund dieses Abdrucks angefertigt. Die Krone wird dann
in einer dritten Sitzung auf den Stutzen (Stümpfen) geklebt.
In welchen Fällen ist die
Einsetzung eines künstlichen Stiftenstützen nicht möglich?
Bei krummen Wurzeln, oder
wenn ein Teil des Zahnes unter den Zahnhalteapparat eingebrochen
ist, sowie bei Mahlzähnen von mehreren Wurzelkanälen, wenn
der Wurzelkanal zu eng ist.
Kosten
19.000 - 63.000 HUF > Euro
Für die Untersuchung und das Beratungsgespräch: 4.000
HUF > Euro
Die obigen Gebühren sind informativ, die effektiven Preise können abhängig vom Schweregrad der Veränderung von diesen abweichen.
Anmeldung:
Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 20 Uhr.
Telefon: + (36 1) 266 7766
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